Abmahnschutz

Muster Widerrufsformular

Ein Widerruf regelt laut § 356 Abs. 1 BGN n. F., dass jeder Unternehmer dem Kunden eine Möglichkeit einräumen muss, dass er einen Widerruf über ein Musterwiderrufsformular ausfüllen und übermitteln kann. Eigentlich ist diese Regelung eine Muss-Regelung für jedes Unternehmen bzw. für jeden Online Shop. Viele Kunden sehen dies als besonderen Kundenservice an.

Ein Widerrufsformular auf der Webseite

Ein Online Shop muss jeden Kunden über das Widerrufsrecht informieren. Da es sich um eine gesetzliche Regelung handelt, muss sich der Online Betreiber Gedanken über ein Widerrufs Formular machen. Dieses muss allen Anforderungen entsprechen und den Verbraucher umfangreich informieren. Damit es nicht zu Missverständnissen kommt oder Änderungen erst zu spät realisiert und umgesetzt werden, sollte sich jeder Betreiber einer Webseite an https://www.haendlerschutz.com/ wenden. Hier stehen für jeden Online Shop individuelle Rechtstexte und Formulare wie zum Beispiel ein Muster Widerrufsformular zur Verfügung, mit denen hohe Anwaltskosten und Strafen eingespart werden können.

Immer auf den aktuellen Stand

Gerade im Online Handel kann immer etwas schiefgehen. Dem Kunden gefällt der gelieferte Artikel nicht oder er entspricht nicht den Anforderungen. Damit der Verbraucher nicht völlig als Kunde verloren geht, kann ihm ein Widerrufsrecht eingeräumt werden. Durch den Händlerschutz wird ein Muster Widerrufsformular erstellt, dass auf der Webseite des Shops integriert werden kann. Hierfür sind keine besonderen HTML Kenntnisse erforderlich. Das Einbinden des Formulars ist leicht und dauert nur wenige Minuten.

Änderungen im Widerrufsrecht

Dieses Muster Widerrufsformular wurde von Juristen erstellt. Sollte es nach dem Einbinden auf der Online Shop Seite zu Änderungen im Recht kommen, dann wird der Online Shop Betreiber per E-Mail über die Änderung unverzüglich informiert. Durch ein Upgrate kann er jederzeit sein Muster Widerrufsformular auf den neuesten Stand bringen.



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